Privatinsolvenz anmelden
Wir helfen Ihnen dabei!
Jetzt KOSTENFREIEN telefonischen Beratungstermin online buchen:
| Leistung | Dauer | Kosten für Sie |
|---|---|---|
| Erstberatung & Analyse | Sofort | 0,00 Euro |
| Außergerichtlicher Plan | ca. vier Wochen | 0,00 Euro |
| Insolvenzantrag (Gericht) | Drei Jahre | gestundet * |
* Gerichtskosten können bei Mittellosigkeit gestundet werden, unsere Beratung bleibt für Sie kostenfrei
Ihr Weg zur Schuldenfreiheit in fünf Schritten
- Kostenfreie Analyse anfordern Sie füllen das Formular oben aus. Wir kontaktieren Sie zeitnah per E-Mail und prüfen Ihre Situation unverbindlich.
- Außergerichtliche Einigung Wir erstellen den Schuldenbereinigungsplan und verhandeln mit Ihren Gläubigern (Pflicht bevor ein Privatinsolvenzantrag bei Gericht gestellt werden kann).
- Bescheinigung (§ 305 InsO) Scheitert die Einigung, stellen wir als staatlich anerkannte Stelle sofort die nötige Bescheinigung aus.
- Antrag vorbereiten Wir füllen gemeinsam mit Ihnen den Insolvenzantrag und den Antrag auf Restschuldbefreiung für das Gericht aus.
- Neustart & Eröffnung Sie reichen die Unterlagen ein. Das Gericht eröffnet das Verfahren - Ihr Weg aus den Schulden beginnt.
Vorgehensweise und Checkliste
Privatinsolvenz anmelden ist für viele Menschen in einer Überschuldungssituation der einzige Weg schuldenfrei zu werden. Das Insolvenzverfahren und die sogenannte Restschuldbefreiung nach drei Jahren ermöglichen wieder ein schuldenfreies Leben ohne Angst und Druck.
Die Drei-Jahres-Insolvenz ist da!
- Schuldenfrei nach drei Jahren
- Keine Drohbriefe und Pfändungen mehr
- Schlaflose Nächte gehören der Vergangenheit an
- Jetzt handeln undm Beratungstermin vereinbaren
Der 7-Punkte-Notfall-Check
Treffen diese gesetzlichen Alarmzeichen auf Sie zu? Prüfen Sie Ihre Situation:
Haben Sie bei einem oder mehreren Punkten genickt?
Privatinsolvenz anmelden bedarf einer sehr guten Vorbereitung
Alle Schulden müssen nach besten Wissen und Gewissen erfasst sein. Wer Insolvenz beantragt, muss sich im Klaren darüber sein, dass jeder der eine Forderung gegen den Schuldner hat per Gesetz Insolvenzgläubiger ist und am Insolvenzverfahren teilnehmen muss.
Was ist wenn keine vollständigen Schuldenunterlagen vorhanden sind? Kann dann keine Insolvenz angemeldet werden? Suchtkranke oder ehemals wohnungslose Menschen haben oft unvollständige Unterlagen, aber auch Menschen die sich dem Druck entziehen und Unterlagen deswegen entsorgen (Überlebensstrategie Verdrängung).
TIPP
Beantragen Sie eine kostenfreie Datenkopie der SCHUFA-Auskunft (nach Art. 15 DS-GVO). Sprechen Sie Ihren Gerichtsvollzieher an und bitten Sie ihn um eine kostenfreie Aufstellung seiner Vollstreckungsaufträge. Letztendlich schreiben Sie auf ein weißes Blatt Papier aus Ihrer Erinnerung Firmen und/oder Personen auf denen Sie evtl. noch Geld schulden.
Insolvenz mit Unterstützung einer Beratungsstelle anmelden
Unsere Beratungsstelle hat über 5.000 Menschen bei der Beantragung der Privatinsolvenz unterstützt und begleitet. Einfach mal Insolvenz anmelden ist ohne kompetente Begleithilfe nicht ratsam bzw. in den meisten Fällen gar nicht möglich. Bei der Beantragung einer Privatinsolvenz benötigen Sie eine Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuches einer zugelassenen Beratungsstelle!
TIPP
Gerne helfen wir Ihnen kostenfrei weiter. Wir sind telefonisch für Sie unter 05021 608970 erreichbar. Sollte die Telefonleitung durch viele Anrufe besetzt sein, nutzen Sie unser Kontaktformular.
Schuldenfreiheit kann Ihre persönliche Erfolgsgeschichte werden
Studien belegen, dass Schulden auf Dauer krank machen können. Betroffene berichteten, dass nach einem erfolgreichen Insolvenzverfahren in vielen Lebensbereichen Verbesserungen eingetreten sind. Mehr Einkommen, bessere Gesundheit und höhere Lebenszufriedenheit.
Insolvenz beantragen und Restschuldbefreiung erlangen
Die Beantragung einer Insolvenz mit anschließender Restschuldbefreiung ist ein Rechtsanspruch auf einen "Neustart". Der wirtschaftliche Neubeginn ist das Verfahrensziel, deswegen sollte die Aussage: "Ich muss Insolvenz anmelden" nicht als Lebensniederlage, sondern als Chance für eine "neues" Leben ohne Schulden verstanden werden.
In unserer Beratungspraxis haben neben den Armutsschuldnern auch Banker, Ärzte, Ex-Millionäre, Selbständige und Wirtschaftskapitäne von diesem Instrument Gebrauch gemacht. Denn es kann jeden treffen!
Privatinsolvenz anmelden
Der Schuldner stellt mit Unterstützung einer Beratungsstelle beim zuständigen Insolvenzgericht drei Anträge:
- Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Antrag auf Restschuldbefreiung
- Antrag auf Verfahrenskostenstundung
Die Zuständigkeit der Gerichte richtet sich im Privatinsolvenzverfahren nach dem Wohnsitz des Schuldners. Nachdem der außergerichtliche Einigungsversuch gescheitert ist, muss die Antragstellung in einer Frist von 6 Monaten erfolgt sein!
Privatinsolvenz und Einkommensgrenzen
Keine Angst! Wenn Sie Insolvenz anmelden wird Ihnen nicht Ihr ganzes Einkommen weggenommen. Der Insolvenzschuldner muss sein pfändbares Einkommen für drei Jahre an den Insolvenzverwalter abtreten.
Die Höhe des Betrages richtet sich nach der Lohnpfändungstabelle. Hier gelten die gleichen Grundsätze wie für die "normale" Pfändung außerhalb des Insolvenzverfahrens.
Das sagt unser Jurist zum Insolvenzverfahren
Schluss mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen - Privatinsolvenz anmelden!
Wer Schulden hat, wirft sein Geld oft in ein Fass ohne Boden. Selbst wer sich bemüht, Verbindlichkeiten ratenweise abzutragen, schafft es meist nur, einen Teil der Verzugszinsen und Gebühren zu bedienen, nicht aber, die eigentliche Schuld zu begleichen. Wer sich dann dem Druck der Gläubiger hingibt und immer wieder kleinere Beträge auf den Tisch liegt, zahlt, ohne jemals das Licht am Ende des Tunnels zu sehen. An sich ist die Lösung dieser Problematik einfach. Sie brauchen "nur" Privatinsolvenz anmelden. Wenn Sie Privatinsolvenz beantragen, stoppen Sie unangenehme Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und erreichen, dass Sie von Ihren restlichen Verbindlichkeiten befreit werden.
Sie brauchen sich wegen Ihrer Schulden keineswegs zu schämen. Auch der Staat hat hohe Schulden. Und zahlungsunfähige Betriebe und Banken werden mit Milliarden von Steuergeldern saniert. Schämen tut sich dafür niemand. Immerhin hat der Staat die Situation privater Schuldner erkannt und mit der Privatinsolvenz einen Weg aufgezeigt, sich der Schulden zu entledigen und wieder uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die Losung "Privatinsolvenz anmelden" trägt naturgemäß etwas Negatives in sich, hat aber in diesem Fall eher positive Aspekte. Während bei der Unternehmensinsolvenz das Unternehmen letztlich liquidiert wird, eröffnet sich dem privaten Verbraucher die Möglichkeit, über den Weg der Privatinsolvenz im Rahmen seiner wirtschaftlichen Möglichkeiten die Verbindlichkeiten der Gläubiger zu bedienen und mit der Restschuldbefreiung neue Perspektiven zu schaffen.
Sind Sie in Zahlungsschwierigkeiten, bleibt den Gläubigern logischerweise nichts anderes übrig, als Sie an Ihre Zahlungsverpflichtungen zu erinnern und letztlich zu versuchen, über Gericht und Gerichtsvollzieher zwangsweise zu vollstrecken. Schuldner leben in der Erwartung, dass in jeder Sekunde der Gerichtsvollzieher an der Tür klingelt oder sich im Briefkasten gelbe Briefe vom Gericht oder sonstige Drohbriefe von Gläubigern finden. Sie haben Angst vor Lohnpfändungen und befürchten, dass das Girokonto wegen einer Kontopfändung gesperrt wird. Der seelische Druck ist enorm. Schuldner sehen oft keinen Ausweg und stecken den Kopf in den Sand. Lösungen finden Sie aber nicht. Schulden machen krank und verursachen familiäre Zerwürfnisse. Es geht nur noch ums Geld. Schuldner sehen ihre Lebenssituation als ein Schrecken ohne Ende, während die Privatinsolvenz eher als ein Ende mit Schrecken und auf jeden Fall als ein Ende der Ausweglosigkeit zu sehen ist.
Sind Sie zahlungsunfähig, können Sie beim Amtsgericht die Privatinsolvenz beantragen. Voraussetzung ist, dass Sie zunächst mit Hilfe einer Schuldnerberatung versucht haben, sich mit Ihren Gläubigern auf Zahlungsregelungen zu verständigen.Gelingt Ihnen das, ist es gut. Gelingt es Ihnen nicht, müssen Sie sich von einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Rechtsanwalt bescheinigen lassen, dass Ihre Einigungsversuche gescheitert sind. Nach Eingang Ihres Insolvenzantrags bestellt das Gericht einen Treuhänder, mit der Aufgabe, eine Bestandsaufnahme Ihrer Situation zu machen. Sie müssen dann versuchen, im Rahmen Ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten die Gläubiger zu bedienen. Dabei gesteht das Gesetz persönliche Freibeträge zu, mit denen Sie Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie gewährleisten können. Wenn Sie sich über sechs Jahre hinweg "wohlverhalten" und die Gläubiger ordnungsgemäß bedienen, erreichen Sie die Restschuldbefreiung. Dann beschließt das Gericht, dass Sie von Ihren restlichen Verbindlichkeiten befreit werden. Sie gelten dann als schuldenfrei und sind wieder kreditfähig.
Die Privatinsolvenz bewirkt, dass Ihre Gläubiger keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen mehr in die Wege leiten können. Es sind keine Vollstreckungsmaßnahmen mehr möglich. Sie brauchen keine Angst mehr vor dem Gerichtsvollzieher zu haben. Es gibt keine Lohnpfändungen mehr und Gläubiger können auch nicht mehr auf Ihr Bankkonto zugreifen. Sie zahlen nur noch die Beträge, die Sie über die Freibeträge hinaus aus Ihrem Einkommen leisten können. Verfügen Sie aber nur über ein geringes Einkommen oder überhaupt kein Einkommen, brauchen Sie auch nichts zu zahlen. Und die Verfahrenskosten für Gericht und Treuhänder können Sie sich stunden lassen. Sie haben endlich wieder "Land in Sicht".
Die Privatinsolvenz dauert ihre Zeit (drei Jahre) und erfordert Ihre Disziplin und Geduld. Dafür haben Sie aber eine neue Perspektive und werden entschuldet. Da Ihr Arbeitgeber dem Treuhänder den pfändbaren Teil Ihres Gehalts überweisen muss, müssen Sie auch Ihren Arbeitgeber informieren. Ein verständnisvoller Arbeitgeber wird dafür Verständnis haben, zumal ihm daraus keine Nachteile erwachsen. Da die Privatinsolvenz auch im Schuldnerverzeichnis und damit auch in der Schufa vermerkt wird, könnte es Probleme geben, wenn Sie die Wohnung wechseln oder einen Handyvertrag abschließen wollen. Aber diese Nachteile sind im Grunde nicht neu, da Ihre Bonität ohnehin beeinträchtigt war. Und die Kosten, die für Gericht und Treuhänder anfallen, stehen nicht im Verhältnis zu dem Aufwand, den Sie tätigen müssten, wenn Sie sich fortlaufend mit Vollstreckungsmaßnahmen auseinandersetzen müssen. Also: Die Insolvenz ist kein Schreckgespenst. Ganz im Gegenteil, verstehen Sie die Privatinsolvenz als Chance und nicht als Niederlage. Sie eröffnet Ihnen eine neue Lebensperspektive. Allerdings müssen Sie selbst die Initiative ergreifen. Lassen Sie sich vorab beraten und informieren Sie sich über die Möglichkeiten und Wege, wenn Sie Privatinsolvenz beantragen möchten.
Ehemalig selbständig tätige natürliche Personen können Privatinsolvenz beantragen, wenn sie weniger als 20 Gläubiger haben und keine Forderungen aus ehemaligen Beschäftigungsverhältnissen (angestellte Mitarbeiter) bestehen. Personen die freiberuflich im Nebenerwerb oder nur ein Kleingewerbe betrieben haben, fallen nicht unter die Regelinsolvenz und können auch Verbraucherinsolvenz beantragen. Es ist zu untersuchen.

