P-Kontobescheinigung
Das P-Konto: Ihr finanzieller Schutzschirm
Ein P-Konto schützt Ihr Guthaben automatisch bis zu einem gesetzlichen Grundfreibetrag vor Pfändungen. Es sichert Ihr soziokulturelles Existenzminimum und ermöglicht die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben trotz Schulden.
1. Die Freibeträge (Stand: 01.07.2025)
Der Schutz ist gestaffelt. Während der Grundbetrag automatisch gilt, müssen Erhöhungen für weitere Personen durch eine P-Konto Bescheinigung (z.B. von uns, der Schuldnerberatung) nachgewiesen werden.
| Personen ¹ | Betrag ² | Zusammensetzung |
|---|---|---|
| 0 (Grundfreibetrag) | 1.560,00 Euro | Autom. Basisschutz |
| 1 Person | 2.145,23 Euro | Basisschutz +585,23 Euro |
| 2 Personen | 2.471,27 Euro | Vorwert +326,04 Euro |
| 3 Personen | 2.797,31 Euro | Vorwert +326,04 Euro |
| 4 Personen | 3.123,35 Euro | Vorwert +326,04 Euro |
| 5 Personen und mehr | 3.449,39 Euro | Vorwert +326,04 Euro |
¹ Nur unterhaltsberechtigte Personen
² Monatlicher Grundfreibetrag
Zusätzlich bescheinigungsfähige Beträge:
- Kindergeld und Kinderzuschlag
- Laufende Sozialleistungen (SGB II, XII, AsylbLG), die den Grundfreibetrag übersteigen
- Einmalige Sozialleistungen (z. B. Erstausstattung) und Leistungen der Stiftung "Mutter und Kind"
- Nachzahlungen von Sozialleistungen oder Kindergeld (in voller Höhe) sowie sonstige Nachzahlungen bis 500 €
2. Wichtige Funktionen für Ratsuchende
- Anspar-Übertrag: Nicht verbrauchtes Guthaben kann in die drei nachfolgenden Monate übertragen werden (Prinzip "First In - First Out")
- Schutz bei Kontominus: Wenn Ihr Konto überzogen ist, greift ab dem Umwandlungsverlangen ein Verrechnungsschutz - Die Bank darf eingehende Gelder im Rahmen des Freibetrags nicht mehr mit dem Minus verrechnen
- Informationspflicht der Bank: Ihr Kreditinstitut muss Sie monatlich über das noch verfügbare Guthaben und Beträge informieren, die am Monatsende vom Verfall bedroht sind
- Gemeinschaftskonten: Bei einer Pfändung haben Sie einen Monat Zeit, um Ihren Anteil auf ein Einzelkonto (als P-Konto) übertragen zu lassen
3. Zentrale Fristen im Überblick
- Einrichtung P-Konto: Spätestens zum vierten Geschäftstag nach Verlangen
- Erhöhungsnachweis: Gilt ab dem zweiten Geschäftstag nach Vorlage der Bescheinigung
- Rückumwandlung: Mindestens vier Geschäftstage zum Monatsende
- Gültigkeit Bescheinigung: Unbefristete Bescheinigungen gelten in der Regel mindestens zwei Jahre

