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P-Kontobescheinigung

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Das P-Konto: Ihr finanzieller Schutzschirm

Ein P-Konto schützt Ihr Guthaben automatisch bis zu einem gesetzlichen Grundfreibetrag vor Pfändungen. Es sichert Ihr soziokulturelles Existenzminimum und ermöglicht die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben trotz Schulden.

1. Die Freibeträge (Stand: 01.07.2025)

Der Schutz ist gestaffelt. Während der Grundbetrag automatisch gilt, müssen Erhöhungen für weitere Personen durch eine P-Konto Bescheinigung (z.B. von uns, der Schuldnerberatung) nachgewiesen werden.

Personen ¹ Betrag ² Zusammensetzung
0 (Grundfreibetrag) 1.560,00 Euro Autom. Basisschutz
1 Person 2.145,23 Euro Basisschutz +585,23 Euro
2 Personen 2.471,27 Euro Vorwert +326,04 Euro
3 Personen 2.797,31 Euro Vorwert +326,04 Euro
4 Personen 3.123,35 Euro Vorwert +326,04 Euro
5 Personen und mehr 3.449,39 Euro Vorwert +326,04 Euro


¹ Nur unterhaltsberechtigte Personen
² Monatlicher Grundfreibetrag

Zusätzlich bescheinigungsfähige Beträge:

  • Kindergeld und Kinderzuschlag
  • Laufende Sozialleistungen (SGB II, XII, AsylbLG), die den Grundfreibetrag übersteigen
  • Einmalige Sozialleistungen (z. B. Erstausstattung) und Leistungen der Stiftung "Mutter und Kind"
  • Nachzahlungen von Sozialleistungen oder Kindergeld (in voller Höhe) sowie sonstige Nachzahlungen bis 500 €

2. Wichtige Funktionen für Ratsuchende

  • Anspar-Übertrag: Nicht verbrauchtes Guthaben kann in die drei nachfolgenden Monate übertragen werden (Prinzip "First In - First Out")
  • Schutz bei Kontominus: Wenn Ihr Konto überzogen ist, greift ab dem Umwandlungsverlangen ein Verrechnungsschutz - Die Bank darf eingehende Gelder im Rahmen des Freibetrags nicht mehr mit dem Minus verrechnen
  • Informationspflicht der Bank: Ihr Kreditinstitut muss Sie monatlich über das noch verfügbare Guthaben und Beträge informieren, die am Monatsende vom Verfall bedroht sind
  • Gemeinschaftskonten: Bei einer Pfändung haben Sie einen Monat Zeit, um Ihren Anteil auf ein Einzelkonto (als P-Konto) übertragen zu lassen

3. Zentrale Fristen im Überblick

  • Einrichtung P-Konto: Spätestens zum vierten Geschäftstag nach Verlangen
  • Erhöhungsnachweis: Gilt ab dem zweiten Geschäftstag nach Vorlage der Bescheinigung
  • Rückumwandlung: Mindestens vier Geschäftstage zum Monatsende
  • Gültigkeit Bescheinigung: Unbefristete Bescheinigungen gelten in der Regel mindestens zwei Jahre
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